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Energiepreispauschale für Studierende

Ab heute können Studierende die 200 Euro Einmalzahlung aus dem Studierenden-Energiepreispauschalengesetz (EPPSG) aufgrund gestiegener Energiepreise beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass ihr am 1. Dezember 2022 an einer Hochschule eingeschrieben wart und euren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland hattet.

Die Energiepreispauschale wird euch nicht automatisch überwiesen. Ihr müsst einen Antrag stellen. Hierfür stehen drei Wege zur Verfügung:

A: BundID-Konto + Online-Ausweis (Personalausweis mit eID-Funktion / elektronischer
Aufenthaltstitel / EU-Identität / Unionsbürgerkarte + funktionierender Identifizierungs-App, zum Beispiel AusweisApp2 + Zugangscode

oder

B: BundID-Konto + euer persönliches ELSTER-Zertifikat + Zugangscode

oder

C: BundID-Konto (ohne Personalausweis mit eID-Funktion / ohne elektronischem
Aufenthaltstitel) mit E-Mail-Adresse + Zugangscode + PIN.

Weitere Informationen findet ihr direkt auf der Startseite www.einmalzahlung200.de

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